Um vor einem geplanten Versicherungswechsel Klarheit über den genauen Ablauf und die jeweiligen Möglichkeiten zu erhalten, sollte man als Kunde grundsätzlich die eigenen Vertragsunterlagen mit dem früheren Versicherer zu Rate ziehen und darüber hinaus auch zusätzlich grundsätzlich mehrere Angebote von verschiedenen, evtl. in Frage kommenden, künftigen Versicherern anfordern. Erst so ist man in der Lage, den eigenen Versicherungswechsel richtig vorzubereiten und zu planen und wird nicht übervorteilt. Natürlich sieht es keine Gesellschaft auf Grund des extrem harten Verdrängungswettbewerbs sonderlich gerne, wenn die Kunden des eigenen Hauses einen Versicherungswechsel planen und durchführen. Allerdings ist jeder Vertrag lösbar und somit muss die frühere Gesellschaft den Versicherungswechsel akzeptieren. In diesem Zusammenhang bleibt aber anzumerken, dass der betreffende Versicherungswechsel von der jeweiligen früheren Gesellschaft grundsätzlich schriftlich zu bestätigen ist. Diese Bestätigung sollte man als Kunde auch grundsätzlich im Rahmen des eigenen Kündigungsschreibens schriftlich in Form eines sog. eingeschriebenen Briefes anfordern, um bei einer möglichen gerichtlichen oder auch außergerichtlichen Auseinandersetzung das entsprechende Beweismaterial vorweisen zu können. Dabei ist aber auch zu beachten, dass man als Kunde im Zuge eines Schadens grundsätzlich und unabhängig von der Regulierung durch den eigenen Versicherer das Recht hat, die Gesellschaft zu wechseln. Hierbei sollte man sich aber trotzdem als gesprächsbereit erweisen und die Gesellschaft, bei der man früher versichert war, ggf. auch in die Verhandlungen einbeziehen. Sollten keine weiteren Schwierigkeiten – außer nur dem Kostenpunkt – vorliegen, so ist dies dem Versicherer zusammen mit der Kopie des günstigsten Angebotes am besten einmal vorzulegen. Unter Umständen wird man sich hier auf den sog. goldenen Mittelweg einigen um den Kunden zu halten.
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- Dienstag, 7. Februar 2012
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